10.01.2013   Neue sportbootrechtliche Vorschriften im See- und Binnenbereich

Das Bundesgesetzblatt macht es amtlich: unter dem allgemein gehaltenen Titel "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" folgten gleich eine ganze Reihe von wichtigen Punkten. Der mit Abstand meistdiskutierte Punkt dreht sich zweifelsfrei um die neue "Führerscheinfreiheit" bis 15 PS. Waren bislang Motoren über 5 PS Leistung führerscheinpflichtig, muss ein Skipper nun erst bei mehr als 15 PS am Heck über den Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) verfügen.
 
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Aber: eine wichtige regionale Einschränkung gibt es dennoch: der Rhein ist von der neuen Regelung ausgenommen, das 5-PS-Limit gilt dort weiterhin. Offizielle Begründung ist der Status des Rheins als Großwasserstraße, für die internationale Abkommen gelten.