09.05.2013   Neue Ausbildungsvereinbarung

Bereits im Februar unterzeichneten Vertreter des Mainzer Umweltministeriums und der drei in Rheinland-Pfalz tätigen Freizeitfischereiorganisationen eine neue Vereinbarung über die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung.

Für viele Ausbilder bedeutet dies das Ende eines langen steinigen Weges. Nach jahrelangen Verhandlungen mit dem zuständigen Fachministerium wurde gleichzeitig die Landesfischereiordnung  geändert und damit das Wohnsitzprinzip deutlicher festgeschrieben. Bürger mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz müssen zukünftig auch ihre Prüfung in Rheinland-Pfalz ablegen. Inzwischen sind die mit der Ausstellung von Fischereischeinen beauftragten Dienststellen angewiesen, Fischerprüfungszeugnisse anderer Bundesländer nicht mehr anzuerkennen.

Zukünftige Angler müssen sich außerdem mit teilweise höheren Kursgebühren abfinden. Dieser Schritt war nach mehr als 15 Jahren leider notwendig um Preissteigerungen aufzufangen. Erwachsene zahlen ab dem 01. Juli 2013 nun 150 Euro, der Preis für Jugendliche bleibt, auf Initiative einiger pfälzischer Ausbilder und ihres Bezirksverbandsvorsitzenden, bei 100 Euro.

Für erwachsene Kursteilnehmer, die schwerbehindert sind und/oder staatliche Beihilfeleistungen wie Hartz IV o.ä. beziehen, ist ein Preisnachlass in Höhe von 50 Euro möglich. Das Reglement steht kurz für der Fertigstellung, aber soviel kann vorab schon gesagt werden: Jeder, der diesen Nachlass in Anspruch nehmen möchte, muss dem zuständigen Ausbilder einen Schwerbehindertenausweis bzw. offiziellen Behördenbescheid inkl. Kopie vorlegen und sich mit der Weitergabe dieser Kopie zur Überprüfung einverstanden erklären. Danach verringert sich die Kursgebühr auf 100 Euro.